Immer wieder merke ich, dass mich in Gebetsworten Vater Wolfs etwas anzieht. Schlicht und stark kommt mir entgegen: er glaubt, was er betet.
Das scheint naheliegend zu sein, gar etwas, das man von einem echt Glaubenden selbstverständlich erwarten kann.
Nein, es wirkt auf mich so: Niklaus Wolf «erbebt», wenn er betet. Betrachtet, wenn er betet, verstummt, wenn er betet. Tritt ein bei Gott und tritt zurück vor Gott, wenn er betet. Er glaubt, was er sieht, was er hört; er betet, was er glaubt. Wie uns der Evangelist Lukas in seiner Betrachtung der Menschwerdung Gottes an der Seite Marias und der Hirten (im Kap. 2) in folgenden Schritten geistlich anleitet: Hinwendung zu Gott – Bekenntnis des Glaubens – Bewegung im Herzen – Aussendung und Rückkehr in den Alltag – Verherrlichung und Lobpreis Gottes. Der Biograph Niklaus Wolfs hielt fest: «Seine Rührung bei der Betrachtung der Liebe und Herablassung Gottes … war oft so gross, dass er alles andere um sich herum vergass und mit seiner ganzen Seele in diesem Geheimnis versunken schien».
Vater Wolf hat mir ein altes Grundgesetz kirchlichen Lebens erschlossen. Es heisst: «lex orandi (orare: beten) lex credendi (credere: glauben).
«Lex», das ist die «Richtschnur». Die Richtschnur des Betens ist die Richtschnur des Glaubens. Nicht umsonst hatte Vater Wolfs Gebetsschnur (Rosenkranz) mehr als die üblichen fünf Zehner. Wer in der Betrachtung Gottes versinkt, der verliert sich in der Zeit, und gewinnt sich in der zeitlosen Anbetung, Verherrlichung Gottes wieder.